Rechtsprechung
VG Augsburg, 12.07.2013 - Au 6 K 13.30165 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Afghanischer Staatsangehöriger; junger Erwachsener; Keine politische Verfolgung glaubhaft gemacht; Abschiebungshindernis wegen Traumatisierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2013 - Au 6 K 13.30165
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, S. 712 f.).Gründe hierfür können nicht nur fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat sein, sondern etwa auch, dass eine an sich vorhandene medizinischen Behandlungsmöglichkeit aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen rein tatsächlich nicht erlangt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2013 - Au 6 K 13.30165
Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198). - VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11
Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2013 - Au 6 K 13.30165
Abstrakt formuliert sind unter einer menschenrechtswidrigen Schlechtbehandlung Maßnahmen zu verstehen, mit denen unter Missachtung der Menschenwürde absichtlich schwere psychische oder physische Leiden zugefügt werden und mit denen nach Art und Ausmaß besonders schwer und krass gegen Menschenrechte verstoßen wird (VGH BW, U.v. 6.3.2012 - A 11 S 3070/11 - juris Rn. 16). - BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter …
Auszug aus VG Augsburg, 12.07.2013 - Au 6 K 13.30165
Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (BVerwG, B.v. 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6).